Noch mehr über
uns - unsere Struktur, unsere Organe Der AbWasserVerband Schwechat
ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nicht gewinnorientiert
ausgerichtet. Wir arbeiten auf der Basis des Wasserrechtsgesetzes 1959
und seiner Verordnungen und Richtlinien.
Der Verband wird von der Mitgliederversammlung als beschlussfassendes
Organ geleitet, die aus Vertretern von Mitgliedsgemeinden und -Betrieben
besteht.
Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen des
Unternehmens (weiterer Ausbau, Investitionen, Aufnahme neuer Mitglieder
etc.).
Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten
verantwortlich. Eine Schlichtungsstelle regelt Fragen zwischen den Verbandsmitgliedern.
Die finanzielle Gebarung wird von gewählten Prüfern kontrolliert.
Der Vorstand, die Mitglieder der Schlichtungsstelle und die Prüfer
werden durch Wahl bestimmt.
Der Obmann vertritt den Verband nach außen und hat den Vorsitz bei
den Mitgliederversammlungen und den Sitzungen des Vorstandes.
Die
Organe im Einzelnen |
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