Noch mehr über uns - unsere Struktur, unsere Organe

Der AbWasserVerband Schwechat ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nicht gewinnorientiert ausgerichtet. Wir arbeiten auf der Basis des Wasserrechtsgesetzes 1959 und seiner Verordnungen und Richtlinien.

Der Verband wird von der Mitgliederversammlung als beschlussfassendes Organ geleitet, die aus Vertretern von Mitgliedsgemeinden und -Betrieben besteht.
Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens (weiterer Ausbau, Investitionen, Aufnahme neuer Mitglieder etc.).
Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten verantwortlich. Eine Schlichtungsstelle regelt Fragen zwischen den Verbandsmitgliedern.
Die finanzielle Gebarung wird von gewählten Prüfern kontrolliert. Der Vorstand, die Mitglieder der Schlichtungsstelle und die Prüfer werden durch Wahl bestimmt.
Der Obmann vertritt den Verband nach außen und hat den Vorsitz bei den Mitgliederversammlungen und den Sitzungen des Vorstandes.

Die Organe im Einzelnen

Obmann StR Franz Semtner
Obfrau BGM Karin Baier

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