| Noch mehr über 
      uns - unsere Struktur, unsere Organe Der AbWasserVerband Schwechat 
        ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und nicht gewinnorientiert 
        ausgerichtet. Wir arbeiten auf der Basis des Wasserrechtsgesetzes 1959 
        und seiner Verordnungen und Richtlinien. Der Verband wird von der Mitgliederversammlung als beschlussfassendes 
        Organ geleitet, die aus Vertretern von Mitgliedsgemeinden und -Betrieben 
        besteht. Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen des 
        Unternehmens (weiterer Ausbau, Investitionen, Aufnahme neuer Mitglieder 
        etc.).
 Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten          verantwortlich. Eine Schlichtungsstelle regelt Fragen zwischen den Verbandsmitgliedern.
 Die finanzielle Gebarung wird von gewählten Prüfern kontrolliert. 
        Der Vorstand, die Mitglieder der Schlichtungsstelle und die Prüfer 
        werden durch Wahl bestimmt.
 Der Obmann vertritt den Verband nach außen und hat den Vorsitz bei 
        den Mitgliederversammlungen und den Sitzungen des Vorstandes.
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