Störfallinformation des Abwasserverbandes Schwechat
Gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) § 14 Abs. 3 informieren wir Sie über:

1. Die Bezeichnung der Anlage (Name und Firma) und Angabe des Standortes:
Abwasserverband Schwechat, Poigenauweg 1, 2323 Schwechat-Mannswörth, Verbandskläranlage Schwechat

2. Die Auskunftspersonen, bei denen nähere Informationen eingeholt werden können:
Dipl.-HTL-Ing. DI(FH) Dieter SCHMIDT, Geschäftsführer, Tel. (0222) 707 27 01/DW 14
Stephan SAILER, Betriebstechniker, Tel. (0222) 707 27 01/DW 11

3. Die Beschreibung der Anlage und der am Standort ausgeführten Tätigkeit:
Der Zweck des Abwasserverbandes Schwechat ist es, die ober- und unterirdischen Gewässer im Verbandsbereich in ihrer natürlichen Beschaffenheit zu erhalten und die dazu erforderlichen Gewässerschutzmaßnahmen wahrzunehmen.
Zum Erreichen dieses Zieles betreibt der Abwasserverband die Verbandskläranlage Schwechat in Mannswörth sowie verschiedene Kanalanlagen und Pumpwerke.
Die Abwässer werden über die Verbandskanäle zur Kläranlage gefördert und in der Verbandskläranlage Schwechat mechanisch und biologisch gereinigt.
Die gereinigten Abwässer werden in die Donau abgeleitet.
Der anfallende Klärschlamm wird in einer Faulanlage behandelt, maschinell entwässert und einer thermischen Verwertung zugeführt.

4. Die Gefahrengeneigtheit der Anlage auf Grund der Stoffe, die einen Störfall verursachen können und deren wesentliche Gefährdungsmerkmale:
Über die verschiedenen Kanalleitungen können Störstoffe der Kläranlage zugeführt werden, wie z.B.:
Öle, Benzine und leicht flüchtige Stoffe
Giftige und abbauhemmende Stoffe
Hochkonzentrierte Abwässer wie z.B. Jauche, Gülle, Silowässer, Blut, Molke u.s.w.
Betriebsstörende organische Stoffe
Betriebsstörende Grobstoffe

5. Die möglichen Gefahrenquellen und die Voraussetzungen, unter denen ein Störfall eintreten kann:
Die Gefahrenquellen liegen in Störungen der biologischen Vorgänge in der Kläranlage und somit Minderung der Reinigungsleistung. Die Abhilfen bei verschiedenen Störungen des Betriebes sind in der Betriebsanleitung festgehalten.
Desweiteren wurde bereits bei der Planung und in weiterer Folge beim Betrieb der Anlage der Vermeidung von Störfällen vorrangige Bedeutung zugemessen.
Verschiedene Sicherheitseinrichtungen wurden eingebaut.
Die Anlagen werden von gut ausgebildeteten und geschulten Personal betrieben, gewartet und geprüft.
Die Anlagen werden nach den gesetzlichen Vorschriften von externen Sachverständigen regelmäßig überprüft.

6. Die Art der Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können und über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt:
Die Gefährdung der Gesundheit von Menschen ist bei den angeführten Störfällen nicht gegeben.
Große Störfälle können aber zum Fischsterben im Vorfluter führen.

7. Das Verhalten im Störfall:
Keine besonderen Verhaltensmaßnahmen notwendig.

8. Die Maßnahmen, die wir im Störfall veranlassen und die Abstimmungsmaßnahmen mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen:
Maßnahmen gegen Störfälle aus widerrechtlicher Kanalableitung sind unter Pkt. 8 bzw. Pkt. 9 der Betriebsanleitung der Kläranlage Schwechat festgeschrieben.
Bei einem Störfall werden die einleitenden Mitglieder (Gemeinden und Betriebe) informiert. Zur Verursacherfindung werden vom Kläranlagenpersonal Abwasserproben gezogen.
Probleme und Störfälle werden in den Betriebsprotokollen festgehalten. Ebenso werden bei umweltbeeinträchtigenden Störfällen die Stadtgemeinde Schwechat und die Wasserrechtsbehörde beim Amt der NÖ Landesregierung verständigt.

Schwechat, 10.01.2011